Qualitätssicherung QSS Stufen 1-2

Qualitätssicherung QSS Stufen 1-2

Der Zweck von Brandschutzanlagen liegt darin, den Schutz von Personen, Tieren und Sachen vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden und Explosionen zu gewährleisten.

Eine wirkungsvolle Qualitätssicherung im Brandschutz beinhaltet alle Projektphasen von Bauten und Anlagen. Konkret wird die Zusammenarbeit zwischen allen betroffenen Parteien geregelt.

Die Brandschutzrichtlinien vom 1. Januar 2015 verlangen, dass die Qualität der Arbeiten von der Planung bis zur Abnahme geprüft und dokumentiert werden müssen. Alle Neubauten sowie bauliche oder nutzungsbezogene Änderungen an sämtlichen Bauten und Anlagen werden in eine der vier Qualitätssicherungsstufen (QSS) eingeteilt:

QSS 1
  • Bauten und Anlagen sind klein, einfach und haben wenige Nutzungseinheiten
  • Sie weisen keine erhöhten Brandrisiken durch Nutzung oder Bauweise auf
QSS 2
  • Bauten und Anlagen sind klein bis mittelgross; mit mehreren, verschiedenen oder ausgedehnten Nutzungen
  • Sie können erhöhte Brandrisiken durch Nutzung oder Bauweise aufweisen
QSS 3
  • Bauten und Anlagen sind mittelgross bis gross; mit vielen, verschiedenen oder ausgedehnten Nutzungen
  • Sie weisen erhöhte Brandrisiken durch Nutzung oder Bauweise auf
QSS 4
  • Bauten und Anlagen sind gross; mit vielen, verschiedenen und ausgedehnten Nutzungen
  • Sie weisen hohe Brandrisiken durch Nutzung oder Bauweise auf

Unsere Dienstleistung

Wir bieten bei Projektierung und Ausschreibung von Bauten und Anlagen das Fachwissen für die Qualitätsstufen 1-2 und bei der Realisation für die Qualitätsstufen 1-4.