Abschaffung des Eigenmietwertes: Jetzt renovieren
Das Schweizer Stimmvolk hat im September 2025 beschlossen, den Eigenmietwert auf selbst genutztem Wohneigentum abzuschaffen. Bis zum 1. Januar 2028 gilt noch die bisherige Regelung – inklusive Abzugsmöglichkeiten für Unterhalt, Renovationen und energetische Verbesserungen.
Was wird sich ändern?
- Keine Steuerbelastung auf fiktiven Mieten: Der Eigenmietwert entfällt, was viele Eigentümer steuerlich entlastet, besonders jene ohne grosse Hypothek.
- Abzugsmöglichkeiten werden eingeschränkt: Im Gegenzug können Unterhalts und Renovationskosten bei den Steuern nicht mehr abgezogen werden. Diese Abzüge gelten nur noch bei vermieteten Liegenschaften.
Ihre Vorteile als Bauherrschaft, wenn Sie jetzt renovieren:
- Steuervorteile sichern: Wer in den nächsten zwei Jahren in den Unterhalt seiner Liegenschaft investiert, kann die Kosten noch steuerlich geltend machen.
- Wertsteigerung und Energieeffizienz: Renovationen erhöhen den Marktwert, verbessern die Energieeffizienz und reduzieren langfristig Betriebskosten.
- Planungssicherheit: Aufgrund der erwarteten Nachfrage ist eine frühzeitige Planung ratsam. Handwerker könnten kurzfristig ausgelastet sein.
Fazit
Durch die Abschaffung des Eigenmietwerts entfallen wichtige Abzugsmöglichkeiten für Unterhaltkosten und Hypothekarzinsen. Wer jetzt saniert oder umbaut, profitiert doppelt: von einem aufgewerteten Eigenheim und von den noch geltenden Steuervorteilen. Die Xaver Meyer AG unterstützt Sie dabei – von der ersten Beratung bis zur termingerechten Umsetzung.
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